EU-Kindergarantie in Deutschland - Eckpunktepapier zum nationalen Aktionsplan
Bundesregierung stellt Aktionsplan zum Erreichen der Kindergarantie vor
Im Juni 2021 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen bis 2030 Kinderarmut bekämpfen zu wollen und Chancengleichheit für Kinder fördern zu wollen. Zum Erreichen der Europäischen Kindergarantie sollen alle Mitgliedsstaaten bis einschließlich März Aktionspläne vorstellen, wie sie diese Ziele erreichen wollen.
In Deutschland ist jedes fünfte Kind von Kinderarmut und infolgedessen auch von sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung betroffen. Diese führt häufig zu einer sogenannten Vererbung der Armut und einem Kreislauf, der nur schwer zu durchbrechen ist.
Ein Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden, u.a. der AWO, dem deutschen Kinderhilfswerk und Unicef, hat in einer Stellungnahme ein Kinderrechtliches Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem er Forderungen an Bundesregierung zur Umsetzung der Kindergarantie stellt:
- Berücksichtigung der spezifischen Lebenssituation der betroffenen Kinder für eine effektivere Umsetzung
- Beteiligung von Kinder und Jugendlichen und ihren Organisationen an der Umsetzung, um die Maßnahmen den Bedürfnissen anzupassen
- Koordination verschiedener Akteure aus Politik und Gesellschaft für einen gemeinsamen Aktionsplan
- Bereitstellung der möglichen Infrastruktur, wie einer Kindergrundsicherung zur nachhaltigen Sicherung von Kindern und Jugendlichen
Informationen zur Kindergarantie der Europäischen Union
Informationen zum Kinderrechtlichen Eckpunktepapier
Bildquelle: BMFSFJ